Kostenübernahme

Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Als zertifizierte Praxis werden unsere Leistungen von allen Krankenkassen anerkannt und bis zu 100% erstattet

 

§ 20 = Präventive Ernährungsberatung

dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen oder der Optimierung in bestimmten Lebenssituationen, in denen die Ernährung eine besonders wichtige Rolle spielt.

  • Prävention (gesunde Ernährung)
  • Schwangerschaft/Stillzeit
  • Säuglings- u. Kinderernährung
  • Vegetarismus u.a. Ernährungsformen
  • Gewichtsabnahme/-zunahme
  • Ernährung im Alter
  • Ernährung im Sport

Es werden Einzelberatungen oder die Teilnahme an unseren Präventionskursen bezuschusst. 

Je nach Kasse schwanken die Zuschüsse zwischen 75€ bis 100 %.

 

 

§ 43 = Ernährungstherapie

dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen. Bei Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeits­bescheinigung wird die Ernährungstherapie für mindesten fünf Beratungen (1 x 60 Minuten, 4 x 30 Minuten) bezuschusst. Mit einem Kostenvoranschlag (auf Anfrage) lässt sich der genaue Kosten- und Zeitrahmen beantragen.
Privatversicherte erkundigen sich bitte bei ihrer Versicherung.

 

Hier eine Auswahl ernährungsinduzierter Krankenheiten:

  • Adipositas I-III
  • Malnutrition, Mangelernährung (Eisenmangel u.a.)
  • Essstörungen
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Reizmagen, - darm: Obstipation (Verstopfung), Diarrhoe (Durchfall)
  • Irritables Kolon (Reizdarm)
  • Pankreatitis
  • Refluxösophagitis, Gastritis
  • Divertikulose, Divertikulitis
  • Zöliakie
  • Diabetes mellitus Typ 1 und 2
  • Hypertonie (Bluthochdruck)
  • Hyperurikämie, Gicht
  • Gallensteine, Nierensteine
  • Fettstoffwechselstörung
  • Fructoseintoleranz, -malabsorption
  • Laktose-/Histamintoleranz
  • Lebensmittelallergien, Kreuzallergien
  • Neurodermitis
  • Krebserkrankung
  • Osteoporose
  • Arthritis, Athrose, Rheuma

Sie haben noch Fragen?

jetzt Kontakt aufnehmen 

oder telefonisch unter 06181 - 95 29 939