Als zertifizierte Praxis werden unsere Leistungen von allen Krankenkassen anerkannt und bis zu 100% erstattet.
§ 20 = Präventive Ernährungsberatung
dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen oder der Optimierung in bestimmten Lebenssituationen, in denen die Ernährung eine besonders wichtige Rolle spielt.
Es werden Einzelberatungen oder die Teilnahme an unseren Präventionskursen bezuschusst.
Je nach Kasse schwanken die Zuschüsse zwischen 75€ bis 100 %.
§ 43 = Ernährungstherapie
dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen. Bei Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung wird die Ernährungstherapie für mindesten fünf
Beratungen (1 x 60 Minuten, 4 x 30 Minuten) bezuschusst. Mit einem Kostenvoranschlag (auf Anfrage) lässt sich der genaue Kosten- und Zeitrahmen beantragen.
Privatversicherte erkundigen sich bitte bei ihrer Versicherung.
Hier eine Auswahl ernährungsinduzierter Krankenheiten: