Mit einer budgetneutralen Überweisung zur Ernährungstherapie
optimieren Sie Ihr Leistungsspektrum und Ihre Beratungskompetenz.
Um Ihren Praxisalltag zu erleichtern, haben wir für Sie folgende Dokumente vorbereitet, die Ihr Praxisteam herunterladen und gemeinsam mit Ihrem Patienten ausfüllen kann.
Mit Ihrer Unterschrift auf der "Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung" stellen Sie sicher, dass Ihr Patient eine qualifizierte Beratung erhält und ihm die Beratungskosten bezuschusst werden. Es reicht allerdings auch ein übliches Überweisungsformular!
Übrigens, die Teilnahme an Präventionsmaßnahmen ( § 20 SGB V) benötigt keine Verordnung (Übersicht der Präventionskurse).
Ihre Patientinnen motivieren Sie aber mit diese Zuweisung nach § 20 SGB V.
Möglichkeiten einer Kooperation mit meiner Praxis:
Auf Wunsch führen wir Einzelberatungen und Gruppenschulungen in Ihren Praxisräumen durch.
Auch für Vorträge zu unterschiedlichen Themen der Ernährung kommen wir gerne in Ihre Praxis.
Möglichkeiten der Beratung und Therapie
Neue Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
KBV zum Thema Ernährungstherapie
oder telefonisch unter 06181 - 95 29 939